Als langjähriger SAP-Partner verfolgen wir von GOpus aufmerksam die Entwicklungen in der Welt der Unternehmenssoftware. Eine der wichtigsten Veränderungen, die auf unsere SAP-Kunden zukommt, ist zweifellos die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B-Bereich, die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen werden sollte.
Nun hat die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes eine Wendung genommen, denn nach der Verabschiedung im Bundestag wurde es am 24. November vom Bundesrat aufgrund von Kritikpunkten in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Neben den Auswirkungen für Unternehmen beleuchten wir auch eine wichtige Änderung im B2B-Bereich – die verpflichtende elektronische Rechnung.
Hintergrund zum Wachstumschancengesetz
Ziel des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie zur Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit“ ist es, die Liquidität von Unternehmen zu verbessern sowie langfristige Investitionen und unternehmerische Innovationen zu fördern.
Gesetzesänderungen und -überarbeitungen im Fokus
Mit 33 Änderungen zwischen Referentenentwurf und Bundestagsfassung zielt das Gesetz auf eine Vereinfachung des Steuersystems. Dazu gehört die Anhebung von Grenzwerten und Pauschbeträgen insbesondere zugunsten kleiner Unternehmen, um Bürokratie abzubauen.
Der Bundesrat hat das Gesetz am vergangenen Freitag, den 24.11.2023 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, da der Bundestagsbeschluss die Änderungsvorschläge des Bundesrates nur selektiv aufnahm und kurzfristige Ergänzungen eine Überarbeitung erforderlich machten.
Elektronische Rechnung im B2B-Bereich: Was ändert sich?
Die EU-Kommission treibt die ViDA-Initiative voran, die unter anderem die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen ersetzen soll. Unternehmen müssen sich ab dem 01.01.2025 auf neue Begriffsdefinitionen einstellen, eine elektronische Rechnung muss europäischen Standards entsprechen.
Die besprochene Verpflichtung betrifft ausschließlich B2B-Umsätze und soll ab dem 01.01.2025 gelten. Für die Umstellung stehen den Unternehmen Übergangsregelungen bis Ende 2026 bzw. für kleine Unternehmen bis Ende 2027 zur Verfügung.
Fazit: Herausforderungen und Chancen für die Unternehmen
Die Zukunft der elektronischen Rechnungsstellung ist nicht aufzuhalten. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten. GOpus empfiehlt, sich aktiv mit den technischen und organisatorischen Anpassungen auseinanderzusetzen, um die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung optimal nutzen zu können.
Die Einführung der E-Rechnung stellt Unternehmen vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen zur Prozessoptimierung. GOpus sieht dies als Chance, gemeinsam mit seinen Kunden den Weg in die digitale Zukunft zu gehen und freut sich auf eine erfolgreiche Umstellung in den kommenden Jahren.
Webinar-Hinweis: E-Rechnungsgesetz auf der Zielgeraden
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